IMW - lnteressengemeinschaft (ehemaliger) Mitarbeiter der Wirtschaftskammern Österreichs
IMW - lnteressengemeinschaft (ehemaliger)Mitarbeiter der Wirtschaftskammern Österreichs

Über den Verein

Über viele Jahrzehnte hat die Wirtschaftskammerorganisation mit ihren Mitarbeitern Vereinbarungen über eine Betriebspension nach dem Betriebspensionsgesetz abgeschlossen. Zur finanziellen Absicherung dieser Pensionen wurde ein Pensionsfonds gegründet. Dieser Pensionsfonds ist eine von den Kammern abgetrennte Vermögensmasse und wurde von den Wirtschaftskammern beauftragt, ihren Vertragspartnern die Pensionen auszuzahlen.

 

Die Kontrolle der Vermögensverwaltung des Fonds obliegt einem Verwaltungsausschuss, dem auch 4 Mitglieder aus dem Kreis der Pensionisten und Anwartschaftsberechtigten angehören müssen. Diese Personen werden vom Zentralbetriebsrat der Wirtschaftskammern entsandt. Derzeit gibt es ca 1.200 Pensionisten, deren Pension vom Pensionsfonds ausbezahlt wird und nur mehr ca 150 aktive Anwartschaftsberechtigte. Dennoch werden nach wie vor alle Vertreter der Pensionisten vom ZBR entsandt. Der ZBR vertritt weder rechtlich noch tatsächlich die Interessen der „Pensionsfonds-Pensionisten“.

 

Aus diesem Grund haben sich einige Pensionisten entschlossen, einen Verein zur Wahrung ihrer Interessen zu gründen.

 

Wie sie aus den Informationen der Personalabteilungen der Wirtschaftskammern wahrscheinlich wissen, planen die Wirtschaftskammern einseitige Maßnahmen, um die Ansprüche der Pensionisten in ihrem Sinn zu verändern. Schlagwort „Faktorsplitting“.

 

Mit 1.1.2015 ist das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz (SpBegrG) in Kraft getreten, das in die Pensionsverträge einer Reihe von Pensionisten eingreift. Die Betroffenen haben die Abzüge erstmals Ende Dezember auf ihrem Lohnzettel für Jänner 2015 bemerkt.

 

Diese Ereignisse der letzten Jahre haben gezeigt, dass die „Pensionsfonds-Pensionisten“ eine effiziente Vertretung ihrer Interessen gegenüber der Öffentlichkeit, den Behörden (Aufsicht), den Kammern und anderen Einrichtungen benötigen. Die Interessengemeinschaft (ehemaliger) Mitarbeiter der Wirtschaftskammern Österreichs soll diese Aufgaben durch Information und mit gemeinsamen Aktionen übernehmen.

Mitgliedschaft, Antrag auf Mitgliedschaft:

Sie können dem Verein als ordentliches oder außerordentliches Mitglied beitreten.

Ordentliche Mitglieder sind solche, die Mitarbeiter einer Wirtschaftskammer sind oder waren oder solche Personen, die sich aus anderen Gründen (zB. Witwen und Waisen oder weil sie ähnliche Interessen gemeinsam mit uns verfolgen wollen) voll an der Vereinsarbeit beteiligen wollen.

Außerordentliche (fördernde/unterstützende) Mitglieder sind solche, die den Verein als natürliche oder juristische Person durch Mitgliedschaft oder durch finanzielle Beiträge lediglich unterstützen und fördern wollen.

Klicken Sie auf den Button "Formular elektronischer Antrag auf Mitgliedschaft", um Ihren Beitritt online zu beantragen, oder laden Sie das Word-Dokument herunter, um die Erklärung auf Ihrem Computer zu verfassen und dann per Post oder E-Mail zu senden:

Beitrittserklärung IMW2.doc
Microsoft Word-Dokument [23.5 KB]
Druckversion | Sitemap
© IMW - lnteressengemeinschaft (ehemaliger) Mitarbeiter der Wirtschaftskammern Österreichs